FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Wir haben hier nur sehr knapp die häufigsten Themen aufgegriffen. Unsere Präsentationsfolien und Infoblätter findest du im Downloadbereich. Sie geben dir ausführlich Auskunft zu all deinen Fragen.

Auf der Startseite stehen unter “Aktuelles” Termine unserer Workshops/Sprechstunden.

Überall dort, wo die Sonne scheint und ein Stecker-Photovoltaikmodul sicher installiert werden kann. Typische Beispiele sind Terrasse,  Balkongeländer, ein Vordach oder ein Carport, sowie das Dach einer Gartenhütte.

Geeignet sind Ausrichtungen nach Süden, Westen oder Osten. Ein Nordbalkon ist aufgrund der geringen Sonneneinstrahlung eher ungeeignet. Wichtig ist, dass das Modul nicht verschattet wird. Schon eine Verschattung eines Teiles des Moduls reduziert den Ertrag stark. Mindestens 4 bis 5 Stunden Sonne pro Tag wären gut.

Auch als Mieter*in kannst du mit einer Balkonsolaranalge deinen eigenen Sonnenstrom produzieren. Alles was du brauchst, sind ein Balkon oder eine Terrasse mit passender Steckdose. Falls du keine entsprechende Steckdose hast, kann diese nachgerüstet werden.

Die Zustimmung des*der Vermieter*in zur Installation eines Stecker-Photovoltaikmoduls ist allerdings notwendig. Eine entsprechende Textvorlage findest du in unserem Downloadbereich. Für den Betrieb auf dem Balkon bzw. der Terrasse darf die Zustimmung nicht verweigert werden. Anders ist es bei der Montage am Balkon oder an der Fassade. Vermieter*innen können die Zustimmung verweigern. In einer WEG genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. 2024 wird es hier Erleichterungen geben. Die Wohneigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter darf Balkonsolar nicht mehr grundsätzlich verbieten, weil es sich dann um eine priveligierte bauliche Veränderung handelt. Allerdings darf dann die WEG/der Vermieter immer noch über das “Wie” bestimmen.

Du solltest deinen Netzbetreiber über den Anschluss des Stecker-Solargerät informieren. Das ist ganz einfach. Stadtwerke Heidelberg betreibt das Heidelberger Stromnetz. Das Anmeldeformular findest du hier:

Link zur Onlineanmeldung Stadtwerke Heidelberg (Netzportal)

Der Rhein-Neckar-Kreis gehört mehrheitlich zu Netze-BW (Tochter von EnBW)

Im

Link zur Onlineanmeldung Netze BW

erfährt man, dass man das Steckersolargerät nur noch im Marktstammdatenregister anmelden muss.

Ab 2024 entfällt die Anmeldung bei allen Netzbetreibern. Sie holen sich die Informationen dann automatisiert vom Marktstammdatenregister, wo der Anmeldeprozess ab 2024 zudem vereinfacht gestaltet wird.

Stand 10/2023: Ohne Befestigungsmaterial und Versand kostet ein Stecker-Solarset inkl. MwSt ab ca. 200,-€ (1 Modul ca. 370Wp+ Wechselrichter 300W + Anschlusskabel) bzw ab 300,-€ (2 Module + Wechselrichter 600W + Anschlusskabel). Die Preise sind extrem gefallen, u.a. wegen der Mehrwertsteuerbefreiung, der großen Marktkonkurrenz und der neu auf den Markt erscheinenden Sets mit 400 W bzw. 800 W Wechselrichtern.

Für das Montagematerial kommen 30 bis 200,-€ pro Modul hinzu. Für Lieferkosten musst du mit ca. 70,-€ rechnen, wenn du keinen Anbieter mit Abholstation wählst, manchmal auch deutlich mehr.

Vielerorts erhält man von der Kommune eine Förderung.

LINK zum Förderprogramm der Stadt Heidelberg

Das Steckersolargerät wirkt wie eine Stromzählerbremse. Du sparst also Stromkosten. Nach 3 bis 9 Jahren hat sich dadurch die Investition finanziell amortisiert.

Eine Förderung reduziert die Amortisationszeit noch.

Die meisten Balkonkraftwerke werden bei spezialisierten Online-Solar-Anbietern erworben. Darunter gibt es auch Anbieter mit Abholstationen.

Es gibt zwar auch Balkonkraftwerke bei Baumärkten und Discountern. Wir empfehlen aber , bei den von uns empfohlenen Anbietern zu schauen, siehe unsere Präsentationsfolien.

Ja, auch wenn einige Netzbetreiber die geltenden VDE-Normen tendenziös auslegen. Der Betrieb von Steckersolargeräten mit Gesamtleistung bis 600W pro Haushalt ist mit dem Schukostecker sicher, wenn eine vorhandene Wandsteckdose genutzt wird und die Hauselektrik in Ordnung ist (Leitungsschutzschalter vorhanden oder bei Schraubsicherungen in alten Installationen die nächst kleinere Sicherung ersetzen, z.B. 13A statt 16A).

Ist der betroffene Stromkreis nicht mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) im Zählerschrank abgesichert, kannst du die Stromleitung zum Steckersolargerät noch mit einer Zwischensteckdose mit FI-Schalter absichern (Personenschutz, z.B. Brennenstuhl Personenschutz-Adapter BDI-A 2 30 IP54). Das gilt genauso, wenn du an dieser Steckdose statt der Mini-PV einen Verbraucher eingestöpselt hast (z.B. Tischgrill).

Der Steckdosenbetrieb wird von uns, der Verbraucherzentrale und auch von der Stadt Heidelberg (Förderprogramm) nach DGS-Sicherheitsstandard empfohlen. Näheres zum Streit um die Steckverbindung findest du in diesem FACHARTIKEL (auch im Downloadbereich).

Der Wechselrichter sorgt dafür, dass du keinen Stromschlag bekommst, wenn du den Stecker ziehst und die Kontakte berührst. Er schaltet nach spätestens 0,2s ab, da er nach VDE-AR-N 4105:2018-11 zertifiziert ist.