Viele Erleichterungen und Neuerungen für Steckersolar ab 2024

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Was kommt also 2024?

Das neue EEG erlaubt Steckerfertige Erzeugungsanlagen mit einer Einspeiseleistung bis 800 W (statt bisher 600 W) und einer Modulnennleistung von bis zu 2000 Wp (Wechelrichter gedrosselt auf 800 W). Allerdings ist die Normierung noch nicht abgeschlossen. Es könnte sein, dass die Norm dann vorgibt, dass die 16 A Sicherung in eine 13 A 0der 10 A getauscht werden muss. Dies erlaubt etwas mehr Ökostromproduktion und damit etwas mehr Klimaschutz. Ob der eigene Geldbeutel davon profitiert, ist individuell verschieden.

Recht auf Balkonsolar: Das Mietrecht und das Wohneigentumsrecht wird insofern geändert, als dass die Montage und der Betrieb einer steckerfertigen Erzeugungsanlage zum priviligierten Recht wird. So ist das bereits mit baulichen Veränderungen für Barierefreiheit oder zur Errichtung einer Ladestation für E-Fahrzeuge. Das “Ob” ist also geklärt, über das Wie entscheidet aber der/die Vermieter/in bzw. die Wohneigentümergemeinschaft.

Stromzähler darf bereits rückwärts dehen: Bis der Netzbetreiber einen modernen Stromzähler mit Zweirichtungszähler eingebaut hat, dürfen alte Stromzähler rückwärts laufen. Das ist finanziell natürlich sehr attraktiv. Der Netzbetreiber hat dafür vier Monate Zeit.

Vereinfachte Anmeldung:

Die Anmeldung muss lediglich innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen. Dort wird der Anmeldevorgang zusätzlich vereinbart.